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Letzte Änderung

13.02.2023

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Verantwortlicher und Betreiber:

Slobodan Radujkovic

SOR IT-CONSULTING
Lerchenweg 14
65719 Hofheim

Tel.:+49 152 34 33 66 55

E-Mail: radujkovic@sor-it.de

Amtsgericht Frankfurt am Main
Steuernummer: 4685903831

Konzeption, Design:

Lukas Jozefaciuk
Consulty All rights reserved 2022 Copyright

Gestaltung und technische Umsetzung:

Lukas Jozefaciuk

Bildnachweis

https://www.pixabay.com

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Quelle: eRecht24.de – Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SOR IT-Consulting 

Lerchenweg 14

65719 Hofheim

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Für die Geschäftsbeziehungen der SOR IT-Consulting (nachfolgend
„Personalberatung“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“)
gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende
Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die
Personalberatung stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die
vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der
Personalberatung und dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten
Hinweises auf die AGB bedarf.

§ 2 Leistungen der Personalberatung bzw. Pflichten Auftraggeber

2.1 Die Personalberatung vermittelt hochqualifizierte Fach- und
Führungskräfte zur Festeinstellung oder für ein anderes
Vertragsverhältnis(nachfolgend „Kandidaten“) an den Auftraggeber. Die
Personalberatung stellt dem Auftraggeber hierzu Lebensläufe und/oder
ähnliche Informationen über geeignete Kandidaten für ausgewählte
Positionen zur Verfügung. Bevor dem Auftraggeber die o.g. Informationen
zur Verfügung gestellt werden, trifft die Personalberatung eine
Vorauswahl und prüft die grundsätzliche Eignung der Kandidaten.
Übernimmt die Koordination von Vorstellungsterminen, die Teilnahme beim
Vorstellungsgespräch, falls vom Auftraggeber gewünscht, und die
Unterstützung bei Vertragsverhandlungen. Reisekosten und Spesen der
Kandidaten, welche der Auftraggeber zu einem Vorstellungsgespräch lädt,
trägt die Personalberatung nicht.

2.2 Die Vermittlungstätigkeit der Personalberatung ist zunächst
kostenlos und unverbindlich. Für den Auftraggeber wird die
Dienstleistung erst dann kostenpflichtig, wenn ein Arbeitsverhältnis
zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten zustande
kommt.

2.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Personalberatung
alle für die Erbringung der übernommenen Leistungen erforderlichen
Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

2.4 Die dem Auftraggeber von der Personalberatung überlassenen
Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den
jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
die Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im
Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.

2.5 Der Auftraggeber hat der Personalberatung unverzüglichen
(spätestens 14 Kalendertagen) nach Vertragsschluss schriftlich davon in
Kenntnis zu setzen, dass mit dem von der Personalberatung
vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag geschlossen worden ist. Weiterhin
ist die Personalberatung über die Einzelheiten des Vertrages und
insbesondere das vereinbarte Bruttogehalt i.S.d. § 4 Abs. 4.2 der AGB
schriftlich in Kenntnis zu setzen. Auf Aufforderung ist der
Personalberatung eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages durch den
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

2.6 Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten insbesondere
die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen
obliegt dem Auftraggeber.

2.7 Insofern nichts anderes vereinbart wurde, steht es dem Auftraggeber frei, weitere Agenturen für die Suche hinzuzuziehen.

2.8 Die von der Personalberatung zu einem Kandidaten gemachten
Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Kandidaten. Es
obliegt dem Auftraggeber, diese Informationen selbst vor Abschluss eines
Arbeitsvertrages zu überprüfen.

2.9 Ein Kandidat gilt durch die Personalberatung als empfohlen, sobald die Zustellung des CVs erfolgt.

2.9.1 Hatte sich ein Kandidat unabhängig von der Tätigkeit der
Personalberatung bereits selbst beim Auftraggeber für die bestimmte
Vakanz vorgestellt oder war dieser von einer anderen Agentur
vorgeschlagen worden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dies der
Personalberatung unverzüglich anzuzeigen, jedenfalls bevor der
Auftraggeber die Personalberatung auffordert, weitere Leistungen
bezüglich dieses Kandidaten zu erbringen und bevor ein Interview mit dem
Kandidaten stattfindet.

§ 3 Informationspflicht

3.1 Der Auftraggeber informiert die Personalberatung, sobald Umstände
auftreten, die sich auf die Durchführung der Vermittlungstätigkeiten
auswirken. Dies sind insbesondere folgende Fälle:

  • die Stelle ist nicht mehr vakant.
  • die vakante Stelle soll erst zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich vorgesehen besetzt werden.
  • die Anforderungen an die Stelle haben sich geändert.

§ 4 Honorar

4.1 Auf Anfrage.

§ 5 Abrechnung, Fälligkeit, Verzug

5.1 Die Personalberatung rechnet – sofern nicht ein anderes zwischen
der Personalberatung und dem Auftraggeber vereinbart worden ist – über
ihre erbrachten Leistungen ab, sobald zwischen dem Auftraggeber und dem
von der Personalberatung vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag zur
Festanstellung bzw. ein anderes Vertragsverhältnis abgeschlossen worden
ist.

5.2 Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die in
den Rechnungen aufgeführten Honorare bzw. Preise verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftraggeber kommt
spätestens nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug.

5.3 Die Aufrechnung kann vom Auftraggeber nur mit Forderungen
erfolgen, die von der Personalberatung anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt worden sind.

§ 6 Ersatzbemühungen

6.1 Kündigt oder wird ein von der Personalberatung für eine
Festeinstellung bzw. für ein anderes Vertragsverhältnis beim
Auftraggeber vorgestellter und von diesem eingestellter Kandidat
innerhalb von 3 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt, wird die
Personalberatung sich bemühen, einen Ersatz zu finden. Die
Personalberatung verpflichtet sich, die Ersatzbemühungen auch
vorzunehmen, wenn der vermittelte Kandidat das Arbeitsverhältnis nicht
antreten sollte. Diese Ersatzbemühungen werden von der Personalberatung
für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten nach Kündigung vorgenommen.

§ 7 Haftung

7.1 Die Personalberatung schließt jede Haftung für Schäden des
Auftraggebers aus. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind
sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung seitens der Personalberatung oder einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden,
wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der
Personalberatung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
beruhen.

§ 8 Schlussbestimmungen

8.1 Auf Verträge zwischen der Personalberatung und dem Auftraggeber
findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.

8.2 Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber
und der Personalberatung der Sitz der Personalberatung (Frankfurt am
Main).

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